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Service

Besondere Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Dienste und Leistungen der StyleRemains GmbH – Für Verkäufer

Die nachfolgenden besonderen Geschäftsbedingungen ("Verkäufer-AGB") gelten in Ergänzung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der StyleRemains GmbH ("AGB") für die REBELLE-Website für als Verkäufer teilnehmende Nutzer der von der

StyleRemains GmbH, nachfolgend: “REBELLE”
Brooktorkai 4
20457 Hamburg

vertreten durch die Geschäftsführung Sophie-Cécile Wickmann und Max Laurent Schönemann
eingetragen beim Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg, HRB 126796
Umsatzsteuer-ID: DE288553059

zur Verfügung gestellten Online-Marktplatzes „www.rebelle.com“ (nachfolgend "REBELLE-Website") und der Inanspruchnahme der Dienste und Leistungen von REBELLE.

Diese Verkäufer-AGB regeln die Einzelheiten der Beauftragung von REBELLE im Zusammenhang mit der Vermittlung, Vermarktung und dem Verkauf von Designer Second Hand Fashion. Bei Widersprüchen zwischen den AGB und diesen Verkäufer-AGB haben letztere Vorrang. Für etwaige von REBELLE initiierte oder unterstützte Sonderaktionen sowie andere Zugangswege (z.B. über Applikationen) können abweichende und/oder ergänzende weitere besondere Geschäftsbedingungen gelten.

1. Art des Verkäufers

1.1

Soweit nachfolgend von dem Verkäufer gesprochen wird, handelt es sich um denjenigen Nutzer, der REBELLE mit der Vermittlung, Vermarktung und dem Verkauf des zum Verkauf vorgesehenen Verkaufsartikels beauftragt. REBELLE bietet seine Leistungen sowohl für gewerbliche als auch private Verkäufer an.

1.2

Der Nutzer hat in seinen Angaben zur Erstellung seines Nutzerkontos wahrheitsgemäß anzugeben, ob er als gewerblicher Verkäufer (d.h. als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB) oder als privater Verkäufer agiert. Die Unternehmereigenschaft kann sich dabei auch allein aufgrund der Häufigkeit der Verkäufe begründen, ohne dass es weiterer Voraussetzungen bedarf. Der Nutzer haftet für die rechtliche Einordnung und die sich daraus ergebenden Rechtsfolgen.

1.3

Sofern der Nutzer angegeben hat, dass er als gewerblicher Verkäufer agiert, wird REBELLE als Vertreter des Verkäufers in dessen Namen dem jeweiligen Käufer ein gesetzliches Widerrufsrecht einräumen. Der als Verkäufer agierende Nutzer bevollmächtigt REBELLE hiermit entsprechend. Privaten Käufern stehen zudem die Gewährleistungsansprüche nach den gesetzlichen Regelungen gegen den gewerblich handelnden Verkäufer zu. Widerrufs- und Gewährleistungsrechte des Käufers bestehen ausschließlich gegenüber dem Verkäufer.

2. Allgemeine Bestimmungen

2.1

Mittels des Verkaufsauftrages wird REBELLE vom Verkäufer damit beauftragt, für den jeweiligen Verkaufsartikel potenzielle Käufer zu finden und diesen vorwiegend über die REBELLE-Website im Namen des Verkäufers nach Maßgabe dieser Verkäufer-AGB und der AGB zu verkaufen. Ein auf Basis des Verkaufsauftrags geschlossener Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Käufer hat dabei den sich aus diesen Verkäufer-AGB und den AGB ergebenden Vorgaben zu entsprechen.

2.2

Für den Verkauf durch REBELLE sind nur Originalwaren als Verkaufsartikel zugelassen. Es muss sich hierbei um Damenartikel aus dem Bereich Kleidung, Schuhe, Taschen, Accessoires oder Schmuck handeln, wobei Verkaufsartikel von Marken der von REBELLE zur Verfügung gestellten Markenliste bevorzugt werden. Der jeweilige Verkaufsartikel muss in einem neuwertigen, sehr guten oder guten Zustand sowie sauber und gereinigt sein. Verkaufsartikel mit starken Gebrauchsspuren, Flecken, Löchern, Gerüchen oder anderen Beschädigungen sind nicht als Verkaufsartikel zugelassen.

2.3

Der Verkäufer gewährleistet (vorbehaltlich Satz 2), dass sämtliche von ihm zum Verkauf angebotenen und von REBELLE zu verkaufenden Verkaufsartikel in seinem alleinigen Eigentum stehen sowie frei von Rechten Dritter sind, keine Plagiate oder sonstige rechtsverletzende Waren sind und den von ihm gemachten Verkaufsartikeldaten entsprechen. Das Anbieten von Verkaufsartikeln als Kommissionär für einen Dritten ist nur gestattet, sofern der Verkäufer gewährleistet, dass der Dritte Eigentümer ist, der Dritte dem Verkauf über REBELLE ausdrücklich zugestimmt hat und der Verkäufer vom Dritten ermächtigt wurde, den Verkaufsartikel an den Käufer zu übereignen.

2.4

Sofern der Verkäufer REBELLE einen Verkaufsauftrag erteilt hat, wird der Verkäufer den jeweils eingestellten Verkaufsartikel nicht gleichzeitig außerhalb der von REBELLE veranlassten Verkaufsangebote selbst oder durch einen Dritten zum Verkauf anbieten.

2.5

Der Verkäufer hat regelmäßig sein Nutzerkonto aufzurufen und auf Rückfragen und Nachrichten von REBELLE zu reagieren.

2.6

Der Verkäufer hat bei jedem Verkaufsauftrag zu wählen, ob er den "Concierge-Service" (Verkaufsweg A, siehe Abschnitt 3) oder den Selbstverkauf (Verkaufsweg B, siehe Abschnitt 4) nutzen möchte. Wählt der Verkäufer den Selbstverkauf, verantwortet er die Richtigkeit aller von ihm zu machenden und gemachten Verkaufsartikeldaten, der Beschreibung, der Maße sowie die Herstellung von aussagekräftigen Fotografien und behält den Verkaufsartikel solange in seinem Besitz und Eigentum (sofern der Verkäufer nicht zulässigerweise für einen Dritten handelt, welcher Eigentümer ist), bis dieser über REBELLE verkauft und an den Käufer übereignet wurde.

2.7

Der Verkaufspreis wird durch REBELLE als Vertreter des Verkäufers nach eigenem Ermessen unter Berücksichtigung der Gegebenheiten des Marktes festgelegt, wobei REBELLE versuchen wird, einen höchstmöglichen Verkaufspreis zu erzielen. Der Verkäufer kann im anwendbaren Verkaufsformular jedoch seine Preisvorstellung angeben. REBELLE ist verpflichtet, von der Preisvorstellung des Verkäufers beim Festlegen und Aushandeln des Verkaufspreises mit potenziellen Käufern um nicht mehr als 10% nach unten abzuweichen, ohne zuvor mit dem Verkäufer Rücksprache gehalten zu haben.

REBELLE hat das Recht, Verkaufsartikel mit einer Preisvorstellung, die aus ihrer Sicht deutlich zu hoch ist, nicht auf der REBELLE-Website oder über andere Vertriebswege zum Verkauf anzubieten und abzubilden und den Auftrag des Verkäufers zum Verkauf des Verkaufsartikels abzulehnen oder zusammen mit dem Verkäufer eine aus Sicht von REBELLE angemessene Preisvorstellung festzulegen. REBELLE wird im letztgenannten Fall Kontakt mit dem Verkäufer aufnehmen, um ggf. den neuen Preis abzustimmen und festzulegen.

2.8

Die Funktion "Preisvorschlag" ist optional und ermöglicht dem Käufer, entsprechend der Vorgaben in Ziffer 3.6 der AGB einen neuen, niedrigeren Kaufpreis vorzuschlagen. Die Entscheidung über die Annahme eines Preisvorschlages obliegt REBELLE, wenn der Preisvorschlag die Preisvorstellung des Verkäufers entsprechend der Regelung in Ziffer 2.7 um nicht mehr als 10% unterschreitet. Unterschreitet ein Preisvorschlag die Preisvorstellung des Käufers um mehr als 10%, wird REBELLE mit dem Verkäufer Rücksprache halten, bevor ein Preisvorschlag durch REBELLE angenommen wird.

2.9

REBELLE und der Verkäufer können eine "Sale-Funktion" einführen, mittels derer der ursprünglich festgelegte Verkaufspreis nachträglich noch reduziert werden kann. Bei einer Reduzierung mit Nutzung der "Sale-Funktion" wird der Verkaufsartikel auf der REBELLE-Website zusätzlich in einer gesonderten Kategorie für "Sale-Artikel" aufgeführt. Die "Sale-Funktion" kann auch von REBELLE verwendet werden, wenn der reduzierte Verkaufspreis die Preisvorstellung des Verkäufers entsprechend der Regelung in Ziffer 2.7 um nicht mehr als 10% unterschreitet. Der Verkäufer kann die "Sale-Funktion" jederzeit wählen. Der reduzierte Verkaufspreis muss mindestens 20 EUR beim Verkaufsweg A und mindestens 35 EUR beim Verkaufsweg B betragen.

2.10

REBELLE und der Verkäufer können einen Flash-Sale vereinbaren, um die Verkaufschancen von bestimmten Artikeln zu erhöhen. Mit Erteilung der Zustimmung zum Flash-Sale im Nutzerprofil stimmt der Verkäufer zu, dass Artikel mit einem bis zu 70% reduzierten Preis für sieben Tage in der Kategorie “Flash Sale” angeboten werden dürfen. Voraussetzung für den Flash-Sale ist, dass der Artikel seit mehr als 12 Monaten bei Rebelle zum Verkauf steht. Die Teilnahme am Flash-Sale wird durch das Anmelden nicht gewährleistet, der Artikel befindet sich lediglich in einem Pool, aus dem REBELLE wöchentlich eine Auswahl von 250 Artikeln trifft. Es gibt keine Verkaufsgarantie für im Flash-Sale befindliche Artikel. Artikel, die aktuell im Flash-Sale angeboten werden, stehen gleichzeitig nicht im normalen Verkauf im Online Shop REBELLE zur Verfügung. Nach Ablauf der sieben Tage wird ein Artikel im Fall des Nicht-Verkaufs dem in §2.9 erklärten Sale zum letztgültigen im Flash-Sale angebotenen Preis hinzugefügt und in dieser Kategorie beworben.

2.11

Der Verkäufer hat REBELLE unverzüglich per E Mail an hello@rebelle.com über sämtliche Änderungen bezüglich des Verkaufsartikels zu informieren, dies gilt insbesondere für Änderungen seines Zustandes oder seiner Beschaffenheit und für den Fall, dass der Verkaufsartikel abhanden gekommen ist oder Rechte Dritter an dem Verkaufsgegenstand begründet oder erhoben wurden. Erfolgt eine entsprechende Information des Verkäufers an REBELLE, ist REBELLE berechtigt, den Verkaufsauftrag des Verkäufers nicht weiter zu verfolgen und ist zudem berechtigt, den entsprechenden Verkaufsartikel aus der Abbildung und Darstellung auf der REBELLE-Website zu entfernen.

2.12

REBELLE haftet nicht für unaufgefordert zugesandte Verkaufsartikel oder andere Waren und kann die Annahme solcher Verkaufsartikel oder Waren verweigern oder diese unfrei an den Absender zurücksenden. Auf Ziffer 9.7 der AGB wird besonders hingewiesen.

2.13

Das Risiko des Verlustes, der Beschädigung oder sonstigen Beeinträchtigung eines Verkaufsartikels trägt bei einer Versendung eines Verkaufsartikels vom Verkäufer an REBELLE bis zum Eingang des Verkaufsartikels bei REBELLE der Verkäufer – dies unabhängig davon, ob REBELLE dem Verkäufer einen Lieferschein, einen Adressaufkleber oder sonstige für die Versendung nützliche Gegenstände schickt oder übermittelt und / oder eine Versandversicherung abschließt oder nicht.

3. Verkaufsweg A - Concierge-Service

3.1

Dem Verkäufer steht primär die Nutzung des "Concierge-Service" von REBELLE zur Verfügung. Bei diesem Angebot von REBELLE gibt der Verkäufer Namen und Preisvorstellung in Bezug auf einen oder mehrere Verkaufsartikel im Bereich "Verkaufen mit Concierge-Service" an und versendet die Verkaufsartikel sodann mit dem zur Verfügung gestellten Versandschein an REBELLE. Nach Erhalt des übernimmt REBELLE die Darstellung der Verkaufsartikel insbesondere für die REBELLE-Website einschließlich detailgetreuer Beschreibung und Erstellung von Fotografien.

3.2

Das Eingeben von Verkaufsartikeldaten beim "Concierge-Service" gilt als bindendes Angebot eines Verkaufsauftrages des Verkäufers an REBELLE, welches REBELLE durch den Versand einer E-Mail bzgl. der Einstellung in den Verkauf oder durch die Präsentation des Verkaufsartikels insbesondere auf der REBELLE-Website annimmt (im letztgenannten Fall verzichtet der Verkäufer auf einen Zugang einer separaten Willenserklärung zur Annahme des Verkaufsauftrags durch REBELLE).

REBELLE behält sich das Recht vor, den Verkaufsartikel und den damit verbundenen Verkaufsauftrag jederzeit auch ohne die Angabe von Gründen abzulehnen. Im Fall einer Ablehnung eines Verkaufsauftrages wird REBELLE den Verkäufer hierüber per E Mail informieren und den betroffenen Verkaufsartikel ggf. an den Verkäufer auf seine Kosten zurücksenden. Auf Wunsch des Verkäufers kann der Verkaufsartikel statt der Rücksendung auch durch REBELLE wohltätigen Zwecken zugeführt werden, wobei es im freien Ermessen von REBELLE steht, welcher gemeinnützigen Organisation der Verkaufsartikel zur Verfügung gestellt wird.

3.3

Der Verkäufer muss zunächst den Namen und Preis des jeweiligen Verkaufsartikels im Bereich "Verkaufen mit Concierge-Service" eingeben. Der Verkäufer erhält daraufhin von REBELLE eine unverbindliche Bestätigung der für den Verkauf vorgesehenen Verkaufsartikel sowie einen Versand-Schein und muss den jeweiligen Verkaufsartikel unverzüglich an REBELLE schicken. Der Verkäufer ist verpflichtet, für eine ausreichende Verpackung zu sorgen, die den Verkaufsartikel vor Feuchtigkeit, Schmutz und leichten Stößen schützt. Zerbrechliche oder empfindliche Verkaufsartikel sind besonders geschützt zu verpacken.

3.4

REBELLE prüft die jeweiligen Verkaufsartikel nach ihrem Eingang und kann den Verkaufsauftrag des Verkäufers bezogen auf alle oder auch nur auf einzelne erhaltene Verkaufsartikel ablehnen.

3.5

Die angenommenen Verkaufsartikel werden von REBELLE fotografiert sowie detailgetreu beschrieben, sodass sie für den Verkauf über die REBELLE-Website geeignet sind.

3.6

REBELLE wird den jeweiligen von REBELLE akzeptierten Verkaufsartikel unter Verwendung der Verkaufsartikeldaten, der Beschreibung und der Fotografie(n) zum Zwecke des Verkaufs insbesondere auf der REBELLE-Website präsentieren und öffentlich und insbesondere für Angebote von Käufern zugänglich machen. REBELLE ist berechtigt, den Verkaufsartikel unter Verwendung der Verkaufsartikeldaten, Beschreibung und der Fotografie(n) auch nach dem Verkauf des Verkaufsartikels mit dem Hinweis "Verkauft" weiterhin für eine Dauer von drei Monaten auf der REBELLE-Website zu belassen – insofern bestehen zuvor diesbezüglich eingeräumte Nutzungsrechte für diese Dauer fort.

3.7

REBELLE kann Verkaufsartikel auch außerhalb der REBELLE-Website bewerben, ist dazu jedoch nicht verpflichtet. REBELLE kann Verkaufsartikel unter Verwendung der Artikeldaten und -bilder auch im Rahmen von Werbemaßnahmen für die REBELLE-Website verwenden.

3.8

Im Fall eines Kaufangebots durch einen Käufer in Bezug auf einen von REBELLE akzeptierten Verkaufsartikel wird REBELLE das Kaufangebot des Käufers im Namen des Verkäufers annehmen und den Verkaufsartikel verpackt an den Käufer verschicken. Die Verpackung kann von REBELLE dabei mit eigenen Kennzeichen, Logos oder sonstigen Zeichen versehen werden. Der Käufer trägt die Kosten des Versands an ihn.

3.9

Bei von REBELLE nicht angenommenen Verkaufsartikeln trägt REBELLE die anfallenden Versandkosten, sofern der Verkaufsartikel den Verkaufsrichtlinien von REBELLE (d.h. den in Ziffer 2.2 dieser Verkäufer-AGB beschriebenen Anforderungen) entspricht. In allen übrigen Fällen, insbesondere bei fehlerhaften oder unaufgefordert zugesendeten Artikeln, Plagiaten, verschmutzten Artikeln, etc. trägt der Verkäufer die anfallenden Versandkosten der Rücksendung.

3.10

Sollte ein Verkaufsartikel zwölf Monate nach Erteilung eines Verkaufsauftrages an REBELLE nicht verkauft worden sein, kann REBELLE den Artikel löschen, ohne dass es hierfür einer besonderen Erklärung des Verkäufers oder REBELLE bedarf. Damit erlischt der Verkaufsauftrag automatisch. REBELLE wird den Verkaufsartikel bei einem Erlöschen des Verkaufsauftrags nach Satz 2 an den Verkäufer zurücksenden oder nach Rücksprache und mit Einverständnis des Verkäufers erneut auf der REBELLE-Website anbieten (wobei kein Anspruch des Verkäufers besteht, dass REBELLE den Verkaufsartikel erneut auf der REBELLE-Website anbietet), oder einem gemeinnützigen Zweck zuführen, wobei es im freien Ermessen von REBELLE steht, welcher gemeinnützigen Organisation der Verkaufsartikel zur Verfügung gestellt wird.

Sollte der Verkäufer den Preis binnen 8 Monaten nach Abschluss des Verkaufsauftrags nicht reduziert haben, wird dem Verkäufer bei Rückversand nach 12 Monaten eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15 EUR in Rechnung gestellt. Ziffer 10.1 bleibt davon unberührt.

3.11

Über eine Kooperation, die REBELLE mit dem Kinderhilfswerk Plan International Deutschland e.V. (nachfolgend Plan International) unterhält, haben private Verkäufer die Möglichkeit, die Verkaufserlöse einzelner Artikel an ein wohltätiges Projekt von Plan International zu spenden. Verkäufer können diese Option durch ein entsprechendes Eingabefeld im Verkaufsformular auswählen. In diesem Fall spendet REBELLE die anfallende Provision (siehe Absatz 10.) und die einmalige Bearbeitungsgebühr (siehe Absatz 11.) abzüglich gesetzlich anfallender Umsatzsteuer an Plan International. Plan International hat REBELLE zugesichert, dass die jeweiligen Verkäufer zum Ende eines jeden Kalenderjahres eine Spendenbescheinung erhalten werden; der Verkäufer willigt ein, dass Rebelle zu diesem Zweck seine persönlichen Daten an Plan International weitergeben darf. REBELLE behält sich vor, einzelne Marken, Materialien und Artikelmerkmale auf Wunsch von Plan International von der Aktion auszuschließen.

4. Verkaufsweg B - Selbstverkauf

4.1

Der Verkäufer kann für die Beauftragung von REBELLE ferner das zur Verfügung gestellte Verkaufsformular nutzen. Dazu gibt der Verkäufer alle relevanten Informationen über den Verkaufsartikel in das Verkaufsformular ein und sendet dieses an REBELLE. Der Verkaufsartikel selbst verbleibt zunächst im Besitz des Verkäufers. Die Vermarktung und die Präsentation des Verkaufsartikels insbesondere auf der REBELLE-Website erfolgen auf der Grundlage der Angaben des Verkaufsformulars. Erst bei Eingang eines Kaufangebots versendet der Verkäufer den Verkaufsartikel an REBELLE.

4.2

Das Absenden des Verkaufsformulars an REBELLE gilt als bindendes Angebot eines Verkaufsauftrages des Verkäufers an REBELLE, das REBELLE durch eine E Mail oder durch das Freischalten eines Verkaufsangebotes des Verkaufsartikels auf der REBELLE-Website annimmt (im letztgenannten Fall verzichtet der Verkäufer auf einen Zugang einer separaten Willenserklärung zur Annahme des Verkaufsauftrags durch REBELLE). REBELLE behält sich das Recht vor, den Verkaufsartikel und den damit verbundenen Verkaufsauftrag jederzeit auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Im Fall einer Ablehnung eines Verkaufsauftrags wird REBELLE den Verkäufer hierüber per E Mail informieren.

4.3

Der Verkäufer trägt die Verkaufsartikeldaten selbstständig und wahrheitsgemäß in das von REBELLE zur Verfügung gestellte Verkaufsformular ein und lädt zwei bis maximal fünf Fotografien des Verkaufsartikels ("Artikelbilder") hoch. REBELLE wird beauftragt, jedoch ohne dazu verpflichtet zu sein, die Verkaufsartikeldaten und die Artikelbilder ggf. redaktionell oder gestalterisch zu bearbeiten, insbesondere um eine bestmögliche Darstellung des Verkaufsartikels herbeizuführen und so die Verkaufschancen zu erhöhen. REBELLE kann vom Verkäufer bei unzureichender Bildqualität auch neue Fotografien anfordern. Der Verkäufer verpflichtet sich für diesen Fall, REBELLE unverzüglich neue Fotografien zu übermitteln.

4.4

Die Nutzungsrechte für die vom Verkäufer im Rahmen des Verkaufsweges B - Selbstverkauf bereitgestellten Produktfotografien und -texte tritt der Verkäufer an REBELLE ab. REBELLE wird diese Produktbilder und -texte für Werbezwecke für die eingestellten Verkaufsartikel, REBELLE und/oder die REBELLE-Website nutzen. Darüber hinaus dürfen Produktbilder und -texte durch Käufer im Falle des Wiedereinstellens, geregelt in den Benutzer-AGB 4.4, genutzt werden.

4.5

Der Verkäufer gewährleistet, dass er hinsichtlich sämtlicher REBELLE zur Verfügung gestellter Texte und Artikelbilder über die zur Erfüllung des vorliegenden Vertrages notwendige Berechtigung verfügt. REBELLE hat das Recht, sämtliche vom Verkäufer erstellten Texte und Artikelbilder vor der Aufnahme in ihr Produktangebot zu bearbeiten. Vom Verkäufer hochgeladene Fotografien des Verkaufsartikels müssen den Verkaufsartikel in seinem aktuellen Zustand zeigen und dürfen potentielle Käufer nicht in Bezug auf Wareneigenschaften, Zustand oder Mängel irreführen. Ferner dürfen die Fotografien des Verkaufsartikels nur den Verkaufsartikel selbst und insbesondere keine Personen zeigen.

4.6

REBELLE wird den Verkaufsartikel unter Verwendung der Artikeldaten und -bilder sodann zum Zwecke des Verkaufs insbesondere auf der REBELLE-Website präsentieren und öffentlich und insbesondere für Angebote von Käufern zugänglich machen. REBELLE ist berechtigt, den Verkaufsartikel unter Verwendung der Artikeldaten und Artikelbilder auch nach dem Verkauf des Verkaufsartikels mit dem Hinweis "Verkauft" weiterhin für eine Dauer von drei Monaten auf der REBELLE-Website zu belassen – insofern bestehen die zuvor eingeräumten Nutzungsrechte für diese Dauer fort.

4.7

REBELLE kann den Verkaufsartikel auch außerhalb der REBELLE-Website bewerben, ist dazu jedoch nicht verpflichtet. REBELLE kann den Verkaufsartikel unter Verwendung der Verkaufsartikeldaten und Artikelbilder auch im Rahmen von Werbemaßnahmen für die REBELLE-Website verwenden.

4.8

Im Falle eines Kaufangebots durch einen Käufer wird REBELLE den Verkäufer umgehend per E Mail benachrichtigen, den Verkäufer zur Übersendung des Verkaufsartikels auffordern und nach Überprüfung des zugesandten Verkaufsartikels das Kaufangebot des Käufers im Namen des Verkäufers annehmen, sofern der Verkaufsartikel innerhalb von fünf Werktagen nach der Benachrichtigung über das Angebot des Käufers bei REBELLE eingeht und den Angaben des Verkäufers im Verkaufsformular entspricht. Der Verkäufer hat den Verkaufsartikel nach Zugang der Benachrichtigung unverzüglich, spätestens jedoch binnen fünf Werktagen, an REBELLE zu schicken. Sofern der Verkaufsartikel von einem inländischen Versandort aus vom Verkäufer an REBELLE versandt wird, trägt REBELLE die marktüblichen Kosten für einen Standard-Versand. Wird der Verkaufsartikel von einem Versandort in einem Mitgliedstaaten der Europäischen Union an REBELLE verschickt, trägt der Verkäufer die Versandkosten. Der Verkäufer ist verpflichtet, für eine ausreichende Verpackung des Verkaufsartikels zu sorgen, die den Verkaufsartikel vor Feuchtigkeit, Schmutz und leichten Stößen schützt. Zerbrechliche oder empfindliche Verkaufsartikel sind besonders geschützt zu verpacken.

4.9

Nach Überprüfung des eingegangen Verkaufsartikels und einer positiven Bewertung der Übereinstimmung der Verkäuferangaben mit dem Verkaufsartikel und vorausgesetzt, dass der Verkaufsartikel nicht fehlerhaft, stark verschmutzt oder sonst maßgeblich eingeschränkt ist, wird REBELLE das Kaufangebot des Käufers im Namen des Verkäufers annehmen und den Verkaufsartikel verpackt an den Käufer verschicken. Die Verpackung kann von REBELLE dabei mit eigenen Kennzeichen, Logos oder sonstigen Zeichen versehen werden. Der Käufer trägt die Kosten des Versands an ihn.

4.10

Bei Rücksendungen von durch REBELLE abgelehnten Artikeln aus Deutschland sowie auch aus den folgenden Mitgliedstaaten der Europäischen Union trägt der Verkäufer die anfallenden Versandkosten.

4.11

Sollte ein Verkaufsartikel zwölf Monate nach Erteilung eines Verkaufsauftrages an REBELLE nicht verkauft worden sein, kann REBELLE den Artikel löschen, ohne dass es hierfür einer besonderen Erklärung des Verkäufers oder REBELLE bedarf. Damit erlischt der Verkaufsauftrag automatisch. REBELLE kann nach Rücksprache und mit Einverständnis des Verkäufers den Verkaufsartikel erneut auf der REBELLE-Website anbieten (wobei kein Anspruch des Verkäufers besteht, dass REBELLE den Verkaufsartikel erneut auf der REBELLE-Website anbietet).

5. Prüfung von Verkaufsartikeln

5.1

REBELLE prüft die übersandten Verkaufsartikel daraufhin, ob sie den durch den Verkäufer angegebenen Verkaufsartikeldaten und im Fall des Verkaufswegs B auch den übermittelten Artikelbildern entspricht und es sich dabei um Originalware oder Plagiate handelt. Insoweit schuldet REBELLE lediglich eine äußerliche Sichtprüfung des Verkaufsartikels durch ein entsprechend geschultes Personal. Weitere Maßnahmen sind nicht geschuldet. Sollte REBELLE einen Verkaufsartikel zum Verkauf freigeben, bleiben etwaige Ansprüche von REBELLE und dem Käufer (insbesondere Schadensersatz- oder Gewährleistungsansprüche) gegen den Verkäufer hiervon unberührt. Auf Ziffer 9.3 der AGB wird besonders hingewiesen.

5.2

Der Verkäufer ist verpflichtet, REBELLE wahrheitsgemäß sämtliche ihm verfügbaren und für die Überprüfung relevanten Informationen mitzuteilen (etwa Erwerb von einer Privatperson oder einem Straßenhändler) und REBELLE auch keine relevanten Information zu verschweigen (etwa unbekannte Herkunft des Artikels).

5.3

Sofern der Verkaufsartikel nicht den Verkaufsartikeldaten oder im Fall des Verkaufswegs B nicht den übermittelten Artikelbildern entspricht, wird der Verkaufsartikel auf Kosten und Gefahr des Verkäufers an ihn zurückgesandt. REBELLE kann die Rücksendung von der Vorleistung der Kosten durch den Verkäufer abhängig machen.

5.4

Sofern es sich bei dem Verkaufsartikel um ein Plagiat handelt, wird der Verkaufsartikel auf Kosten und Gefahr des Verkäufers an ihn zurückgesandt. REBELLE kann die Rücksendung von der Erstattung der Kosten durch den Verkäufer abhängig machen. Bei Plagiaten mit einem Verkaufspreis bis zu 500 EUR wird eine Bearbeitungsgebühr von 60 EUR fällig, bei Plagiaten mit einem Verkaufspreis ab 501 EUR wird eine Bearbeitungsgebühr von 120 EUR fällig.

Werden im Falle eines Plagiats seitens Dritter Rechte geltend gemacht, die REBELLE zur Herausgabe des Verkaufsartikels verpflichten, ist eine Rücksendung nicht möglich und somit von REBELLE auch nicht geschuldet. Ein Schadensersatzanspruch seitens des Plagiats-Verkäufers gegen REBELLE ist ausgeschlossen.

6. Vollmachten des Verkäufers / Abtretung der Kaufpreisforderung

6.1

Der Verkäufer ermächtigt und beauftragt hiermit REBELLE, ihn bei der Vermarktung, Vermittlung und dem Verkauf der für den Verkauf vorgesehenen Verkaufsartikel zu unterstützen. Die Verkaufsartikel müssen zuvor von REBELLE geprüft und akzeptiert werden. Die Ermächtigung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. Der an REBELLE erteilte Verkaufsauftrag umfasst alle im Ermessen von REBELLE liegenden Bemühungen, einen möglichst hohen Verkaufspreis zu erzielen, zum Beispiel durch eine ansprechende Präsentation der Verkaufsartikel, das Bewerben der Verkaufsangebote oder Rabattaktionen. Dabei ist REBELLE jedoch an die Regelungen zur Preisfestlegung nach Ziffer 2.7 dieser Verkäufer-AGB gebunden.

Etwaige einem Käufer von REBELLE eingeräumte Rabatte (z.B. durch Nutzung von Rabattgutscheinen) haben auf den vom Verkäufer zu erhaltenden Verkaufserlös keine Auswirkungen, außer die eingeräumten Rabatte sind in Absprache oder auf Wunsch des Verkäufers gestattet worden. Ändert der Verkäufer über die REBELLE-Website eine von ihm eingegebene Preisvorstellung zu dem von ihm zum Verkauf vorgesehenen Verkaufsartikel, gilt dies ebenfalls als Bevollmächtigung von REBELLE durch den Verkäufer, ein Angebot eines Käufers zu der geänderten Preismaßgabe anzunehmen. Im Übrigen ist REBELLE berechtigt, die Darstellung und Angaben zum Verkaufsartikel frei zu wählen, zu bearbeiten und weiter zu verwenden, sowie insbesondere über die Reihenfolge des vom Verkäufer übermittelten Bildmaterials zu entscheiden.

6.2

Der Verkäufer ermächtigt REBELLE, für ihn Willenserklärungen im Rahmen und im Zusammenhang mit einem Kaufvertrag in Bezug auf den jeweiligen Verkaufsartikel abzugeben und entgegenzunehmen und die erforderlichen Erklärungen und Maßnahmen zur Vertragsdurchführung und -abwicklung vorzunehmen. Dies gilt insbesondere für die Annahme des Angebots des Käufers sowie den Empfang einer Widerrufserklärung des Käufers.

6.3

Der Verkäufer ist berechtigt, die in diesen Verkäufer-AGB der REBELLE erteilten Vollmachten jederzeit schriftlich ohne Angaben von Gründen zu widerrufen. Eine E Mail an widerruf@rebelle.com genügt der Schriftform. Sofern der Widerruf nicht auf elektronischem Weg an die vorgenannte E-Mail-Adresse erfolgt, ist dieser zu richten an:

StyleRemains GmbH
Brooktorkai 4
20457 Hamburg

Der Widerruf wird mit Zugang bei REBELLE wirksam.

6.4

Der Verkäufer ermächtigt hiermit REBELLE, in seinem Namen einen Kaufvertrag in Bezug auf die zwischen Käufer und Verkäufer bestehende Kaufpreisforderung des Verkäufers mit REBELLE abzuschließen. REBELLE wird hiermit durch den Verkäufer von der Beschränkung des § 181 BGB, ein Rechtsgeschäft im Namen des Verkäufers mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten nicht vornehmen zu können, insofern befreit.

Der Kaufvertrag kommt – ohne dass es einer weiteren expliziten Erklärung gegenüber dem Verkäufer und/oder REBELLE bedarf – zusammen mit der Annahme des auf einen Verkaufsartikel bezogenen Kaufangebots des Käufers durch REBELLE (handelnd als Vertreter des Verkäufers) zustande, wenn REBELLE im Namen des Verkäufers die Annahme des Angebots des Käufers durch die Versandbestätigung an den Käufer ausdrücklich erklärt. Er bezieht sich auf den jeweiligen Kaufpreis, der im Kaufvertrag des Verkaufsartikels zwischen REBELLE (handelnd als Vertreter des Verkäufers) und dem Käufer vereinbart ist abzüglich der Provision nach Ziffer 9 und der weiteren Kosten nach Ziffer 10.

6.5

Der Verkäufer tritt hiermit die Kaufpreisforderung gegen den Käufer auf Basis des zwischen dem von REBELLE vertretenen Verkäufer und dem Käufer nach Ziffer 1.6 der AGB und 6.4 dieser Verkäufer-AGB abgeschlossenen Kaufvertrags an REBELLE ab, REBELLE nimmt die Abtretung an. Als Kaufpreis für die Forderung vergütet REBELLE dem Verkäufer die Forderung (Kaufpreisforderung gegen den Käufer) abzüglich eines Disagios in Höhe von 3% des Verkaufspreises.

Ein Rahmenvertrag zum ständigen Ankauf von Forderungen durch REBELLE wird hiermit nicht abgeschlossen. Der Verkauf der Forderung und die Abtretung erfolgen regresslos, d.h. REBELLE ist nicht berechtigt, etwaige Nichtzahlungen oder verminderte Zahlungen durch den Käufer gegenüber dem Verkäufer geltend zu machen oder den Kaufpreis bei mangelnder Bonität des Käufers zu reduzieren (mit Ausnahme der Provision nach Ziffer 9 und der weiteren Kosten nach Ziffer 10); das Ausfallrisiko des Käufers trägt REBELLE. Der Verkäufer haftet gegenüber REBELLE für die Verität, d.h. den Bestand, der Kaufpreisforderung.

Widerruft ein Käufer den zwischen Käufer und Verkäufer (vertreten durch REBELLE) geschlossenen Kaufvertrag auf Basis eines eingeräumten oder gesetzlichen Widerrufsrechts, so erlischt rückwirkend auch der Kaufvertrag in Bezug auf die Kaufpreisforderung. Etwaige von REBELLE an den Verkäufer auf Basis des Kaufvertrags in Bezug auf die Kaufpreisforderung bereits geleistete Zahlungen sind von diesem unverzüglich an REBELLE auf das von REBELLE angegebene Konto zu erstatten.

7. Kaufrecht von REBELLE

7.1

REBELLE kann einen vom Verkäufer übersandten oder zum Verkauf vorgesehenen Verkaufsartikel auch direkt und selbstständig als Käufer des Verkaufsartikels zum Verkauf anbieten. Hierzu erwirbt REBELLE den Verkaufsartikel zu der vom Verkäufer im Verkaufsformular gemäß Ziffer 2.7 Satz 2 angegebenen Preisvorstellung, die als verbindlicher Kaufpreis gilt ("Selbsteintritt"). REBELLE ist insofern vom Selbstkontrahierungsverbot des § 181 BGB befreit . Der Kaufvertrag über den Verkaufsartikel kommt in diesem Fall zwischen dem Verkäufer und REBELLE zustande. REBELLE wird den Verkäufer über den Selbsteintritt und den Abschluss eines entsprechenden Kaufvertrags zwischen Verkäufer und REBELLE per E-Mail informieren.

7.2

Auch im Fall des vorgenannten Selbsteintritts ist REBELLE berechtigt, die Provision nach Ziffer 9 und etwaige weitere Kosten nach Ziffer 10 vom angegebenen Kaufpreis abzuziehen und dem Verkäufer nur den Netto-Kaufpreis (Verkaufspreis ohne Provision und weitere Kosten) auf das vom Verkäufer angegebene Konto zu zahlen. Der Verkäufer wird also bei einem Selbsteintritt wirtschaftlich durch REBELLE so gestellt, als wenn ein Dritter für den Verkaufsartikel ein Angebot abgegeben hat, welches durch REBELLE als Vertreter des Verkäufers angenommen worden ist.

8. Leistungsstörung Kaufvertrag

8.1

REBELLE vermittelt lediglich den Kaufvertrag zwischen Käufer und Verkäufer und schließt diesen im Namen des Verkäufers mit dem Käufer ab. REBELLE wird selbst nicht Vertragspartei des Kaufvertrages (außer im Fall des Selbsteintritts nach Ziffer 7.1 dieser Verkäufer-AGB).

8.2

Sofern es sich beim Verkaufsartikel nach Auffassung von REBELLE um ein Plagiat oder um in sonstiger Weise rechtsverletzende Ware handelt, ist REBELLE berechtigt, dies unter Offenlegung der Identität des Verkäufers dem mutmaßlichen Rechteinhaber und / oder den Strafverfolgungsbehörden gegenüber anzuzeigen. REBELLE ist ferner berechtigt, den Käufer darüber zu benachrichtigen, dass der Kaufvertrag in Bezug auf diesen zum Verkauf vorgesehenen Verkaufsartikel nicht zustande kommt. Entsprechendes gilt für den Fall, dass der Verkaufsartikel nicht im alleinigen Eigentum des Verkäufers stand oder der Verkäufer nicht aufgrund einer entsprechenden Vollmacht des Eigentümers handelt und der Verkäufer nicht durch den (Mit-)Eigentümer zum Verkauf ermächtigt wurde.

8.3

Sofern der Verkäufer den Verkaufsartikel nach Aufforderung durch REBELLE bei Nutzung des Verkaufswegs B ("Selbstverkauf) nach Ziffer 4 nicht wie gegenüber REBELLE geschuldet oder nicht fristgerecht an REBELLE versendet, ist REBELLE berechtigt, dem Käufer mitzuteilen, dass eine Nichtleistung durch den Verkäufer gegenüber REBELLE in Bezug auf den Verkaufsartikel vorliegt und kein Kaufvertrag zwischen dem Käufer und dem Verkäufer (vertreten durch REBELLE) in Bezug auf den Verkaufsartikel zustande kommt. Weitergehende Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer bleiben unberührt und sind vom Verkäufer selbst mit dem Käufer zu klären.

8.4

Die Regelung unter Ziffer 8.3 gilt entsprechend für den Fall, dass der vom Verkäufer an REBELLE übersandte Verkaufsartikel in seiner Beschaffenheit von den Verkaufsartikeldaten oder ggf. dem Artikelbild abweicht (etwa hinsichtlich Größe, Designer, Warenart, Zustand, etc.).

8.5

Im Falle eines Widerrufs durch den Käufer oder einer sonstigen zulässigen Retoure kann REBELLE nach freiem Ermessen den Verkaufsartikel im Rahmen einer bestehenden Vollmacht des Verkäufers entweder erneut insbesondere über die REBELLE-Website anbieten, um ein Kaufangebot eines anderen Käufers zu erhalten, oder den Verkaufsauftrag beenden. REBELLE wird den Verkäufer entsprechend per E Mail unterrichten.

9. Rücknahme / Rücksendung

9.1

Der Verkäufer ist in allen Fällen, in denen nach den vorstehenden Regelungen nach Übersendung eines Artikels kein Verkaufsauftrag zustande kommt oder dieser im nachhinein durch Kündigung oder sonstigen Gründen erlischt, verpflichtet, den oder die entsprechenden Artikel zurückzunehmen.

9.2

REBELLE wird in diesen Fällen den oder die Artikel an die vom Verkäufer hinterlegte Adresse zurückschicken. Die Kosten der Rücksendung trägt der Verkäufer. Lediglich für den Fall, dass REBELLE einen Verkaufsartikel nicht annimmt, obwohl dieser den Verkaufsrichtlinien von REBELLE (d.h. den in Ziffer 2.2 dieser Verkäufer-AGB beschriebenen Anforderungen) entspricht, trägt REBELLE die anfallenden Versandkosten.

9.3

Über die bevorstehende Rücksendung wird REBELLE den Verkäufer informieren.

9.4

Sollte ein oder sollten mehrere Artikel nicht an die vom Verkäufer hinterlegte Adresse zugestellt werden können und auch auf schriftliche Nachfrage vom Verkäufer innerhalb von 4 Wochen keine zustellungsfähige Adresse mitgeteilt werden und/oder der bzw. die Artikel auch bei einem erneuten Zustellungsversuch nach Ablauf dieser 4 Wochen nicht erfolgreich zugestellt werden können, gehen der bzw. die Artikel in das Eigentum von REBELLE über.

10. Provision von REBELLE

10.1

Der Verkäufer schuldet REBELLE für jeden vermittelten bzw. im Namen des Verkäufers abgeschlossenen Kaufvertrag eine Provision. Die Provision ist auch in dem Fall geschuldet, dass REBELLE selbst einen Verkaufsartikel vom Verkäufer kauft (Selbsteintritt nach Ziffer 7.1). Ausgenommen sind Artikel, die bis sieben Tage nach Erhalt der Bestellung über die im Profil vorgesehene Funktion "Wieder einstellen" wieder eingestellt wurden.

10.2

Die Provision ist in vollständiger Höhe bei Abschluss des Kaufvertrages fällig. Die Höhe der Provision richtet sich nach der Höhe des Verkaufspreises und berechnet sich nach folgender Staffelung.

10.3

Wird der Kaufvertrag aus vom Verkäufer zu vertretenden Umständen, ganz oder teilweise nicht ausgeführt oder der Kaufvertrag nicht geschlossen, hat REBELLE weiterhin Anspruch auf die vollständige Provision zuzüglich der Versandkosten für Hin- und Rückversand. Zu den vom Verkäufer zu vertretenden Umständen gehören insbesondere eine Verschlechterung des Zustandes des Verkaufsartikels vor Eingang bei REBELLE, eine Abweichung der tatsächlichen Eigenschaften des Verkaufsartikels von den vom Verkäufer angegebenen Verkaufsartikeldaten oder ggf. der Artikelbilder sowie der nicht ordnungsgemäße oder nicht vollständige oder nicht erfolgte Eingang des Verkaufsartikels bei REBELLE.

10.4

Etwaig gesondert berechnete und mit dem Verkäufer vereinbarte Gebühren bleiben von vorstehen-dem Provisionsanspruch unberührt und sind vom Verkäufer zusätzlich zu zahlen.

11. Weitere Kosten

11.1

Bei der Nutzung des "Concierge-Service" schuldet der Verkäufer REBELLE eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15 EUR pro verkauftem Artikel. Diese Bearbeitungsgebühr fällt auch an, wenn der Verkäufer seinen Artikel innerhalb von 12 Monaten zurück fordert. Wurde ein Artikel mehr als 12 Monate auf der REBELLE-Website präsentiert und nicht verkauft, hat der Verkäufer das Recht, seinen Artikel zurückzufordern; die Gebühr von 15 EUR fällt in diesem Fall nicht an.

Bei Concierge-Aufträgen, die von einem Nutzer aus einem der folgenden Mitgliedstaaten der Europäischen Union eingehen, muss eine Versand- / Bearbeitungsgebühr in Höhe von zusätzlich 25 EUR gezahlt werden. Diese Gebühr wird mit dem Verkaufserlös beim ersten Verkauf verrechnet. Insofern binnen 12 Monaten kein Verkauf erfolgt, wird die Gebühr separat erhoben. Die eingesendeten Artikel werden erst nach vollständiger Verrechnung oder Bezahlung an den Verkäufer zurückgesendet.

11.2

Für REBELLE unaufgefordert zugesandte Verkaufsartikel oder Waren und / oder der Zusendung von nicht den Vorgaben gemäß Ziffer 2.2 und Ziffer 2.3 entsprechenden Verkaufsartikeln schuldet der Verkäufer zzgl. zu den Kosten einer etwaigen Rücksendung gemäß Ziffer 5.3 dieser Bestimmungen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30 EUR pro Verkaufsartikel. Die eingesendeten Artikel werden erst nach vollständiger Verrechnung oder Bezahlung an den Verkäufer zurückgesendet.

Bei Plagiaten mit einem Verkaufspreis bis zu 500 EUR wird eine Bearbeitungsgebühr von 60 EUR fällig, bei Plagiaten mit einem Verkaufspreis ab 501 EUR wird eine Bearbeitungsgebühr von 120 EUR fällig.

12. Abrechnung und Auszahlung

12.1

REBELLE wird den mit dem Verkäufer vereinbarten Kaufpreis für die nach Ziffer 6 verkaufte und abgetretene Kaufpreisforderung (d.h. den Kaufpreis für den Verkaufsartikel abzüglich der Provision nach Ziffer 9 und etwaiger weiterer Kosten nach Ziffer 10 ("Netto-Kaufpreis")) auf das vom Verkäufer genannte Bankkonto überweisen und dem Verkäufer eine entsprechende Abrechnung erstellen.

12.2

Die Auszahlung des Netto-Kaufpreises an den Verkäufer erfolgt spätestens zum Ende der auf die Abtretung des Kaufpreises folgenden Woche. Zinsen für den Zeitraum zwischen Ankauf der Forderung und Zahlung des Netto-Kaufpreises werden von REBELLE nicht geschuldet.

12.3

REBELLE ist berechtigt, Forderungen des Verkäufers mit eigenen Forderungen außerhalb des oder im Zusammenhang mit dem Ankauf der Forderung aufzurechnen. Im Falle von offenen Forderungen gegen den Verkäufer steht REBELLE ferner ein Zurückbehaltungsrecht zu.

13. Haftung und Freistellung

13.1

Der Nutzer haftet gegenüber REBELLE unbeschränkt nach den gesetzlichen Vorgaben.

13.2

Der Nutzer hat REBELLE ferner von sämtlichen Forderungen und Ansprüchen Dritter freizustellen, die mit der Behauptung erhoben werden, dass ein Verkaufsartikel, mit dessen Verkauf REBELLE vom Käufer beauftragt wurde,

  • Rechte Dritter, insbesondere Marken-, Geschmacksmuster- oder Urheberrechte Dritter verletzt,
  • nicht im alleinigen Eigentum vom Verkäufer steht und/oder nicht frei von Rechten Dritter ist,
  • mangelhaft ist und/oder nicht der vereinbarten Beschaffenheit entspricht, und/oder
  • vom Verkäufer REBELLE überlassene Artikelbilder, sonstige Fotografien oder Abbildungen und/oder Texte Rechte Dritter, insbesondere Urheber- oder Leistungsschutzrechte, verletzen.

13.3

Werden gegen REBELLE aufgrund der Verletzung von Rechten Dritter oder in einem der sonstigen in 12.2 genannten Fälle, Schadensersatzansprüche geltend gemacht, ist der Verkäufer verpflichtet, REBELLE diesbezüglich schadlos zu halten, soweit REBELLE kein eigenes Verschulden trifft, und zusätzlich sämtliche dadurch verursachten Kosten (einschließlich der Prozess- und Verteidigungskosten), vollständig zu übernehmen bzw. zu ersetzen. Der Verkäufer muss REBELLE bei einer Inanspruchnahme von REBELLE durch Dritte unverzüglich, vollständig und wahrheitsgemäß alle Informationen und Dokumente zur Verfügung stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und die Verteidigung erforderlich sind.

13.4

Im Übrigen gilt Ziffer 9 der AGB.

14. Änderung der Verkäufer-AGB

Ziffer 14 und 16 der AGB gelten entsprechend für die Verkäufer-AGB.

15. Vertragssprache

Vertragssprache ist Deutsch. REBELLE bietet zwar die Inhalte der Website ebenso auf englischer Sprache an. Sollte es während der Vertragslaufzeit oder im Anschluss daran aber zu Unklarheiten, Zweifeln oder Meinungsverschiedenheiten, o.ä. bei der rechtlichen Auslegung oder Anwendung dieser Bestimmungen kommen, so gilt im Zweifel die Deutsche Version der besonderen Geschäftsbedingungen der StyleRemains GmbH für die REBELLE-Website als verbindlich im Rechtssinne. Für die englische Fassung wird insofern keine Haftung übernommen.

16. Datenschutz

Bei der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten der Nutzer beachten wir die gesetzlichen Bestimmungen. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus unseren Datenschutzbestimmungen.

17. Rechtswahl und Gerichtsstand

17.1

Für alle Rechtsbeziehungen und Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit der Nutzung der REBELLE-Website zwischen REBELLE und einem Nutzer, der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses seinen gewöhnlichen Sitz oder Aufenthalt in einem Mitgliedsstaat der EU hat, gilt deutsches Recht.

Für Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem Staat, der nicht der EU angehört, findet deutsches Recht unter Ausschluss des deutschen Verbraucherschutzrechts Anwendung. Unabhängig von dieser Rechtswahl gilt für Verbraucher stets auch das zwingende Verbraucherschutzrecht des Staates, in dem sie zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

17.2

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder aufgrund dieses Vertragsverhältnisses ist der Geschäftssitz der StyleRemains GmbH in Hamburg, soweit der Besteller Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Die StyleRemains GmbH kann jedoch nach ihrer Wahl den Nutzer auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand verklagen.

18. Sonstiges

18.1

Sofern eine Bestimmung oder Teile einer Bestimmung dieser AGB unwirksam sind, bleiben die übrigen Bestimmungen oder Teile der Bestimmung davon unberührt.

18.2

REBELLE kann sämtliche Pflichten und Rechte aus dem Vertrag mit dem Nutzer vollständig oder teilweise auf Dritte übertragen. REBELLE wird den Nutzer hierüber rechtzeitig vorab informieren. Der Nutzer kann der Übertragung binnen 14 Werktagen ab Zugang der Information aus berechtigtem Grund widersprechen.

Stand: 15.12.2016

“Fashion fades, only style remains.”

Coco Chanel